Studienordnung für den Studiengang Psychologie mit Abschluss Bachelor of Science
vom 04. November 2010
Präambel
Der Studiengang befähigt, aus erfahrungswissenschaftlich belegten psychologischen Erkenntnissen und Theorien umsetzbare Handlungsmöglichkeiten für Forschungs- und Anwendungsaufgaben zu entwickeln. Der Abschluss (B. Sc.) ist eine Voraussetzung für den weiterführenden Masterstudiengang Psychologie mit den Schwerpunkten „Arbeits- und Ingenieurpsychologie“ sowie „Wirtschafts- und Personalpsychologie“. Im Bachelor-Studiengang werden psychologische Methoden und Erkenntnisse unter den Gesichtspunkten „Forschung“, „Intervention“ und „Interdisziplinarität“ mit dem Ziel einer berufsnahen Qualifizierung erarbeitet. Im Master-Studiengang werden sie themen- und forschungsspezifisch vertieft.
Nach den Grundsätzen für Studium und Lernen der TU Darmstadt ist Lehren und Lernen „als zielorientierte Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden und als Kompetenzentwicklung in herausfordernden Lehr-/Lernsituationen“ zu verstehen, die neben fachlicher Exzellenz auch persönliche Kompetenzentwicklung in einer „Kultur der Offenheit“ anstrebt. Der Bachelor Studiengang Psychologie schafft dafür Rahmenbedingungen für ein hohes persönliches Engagement der Studierenden auch in der Bereitschaft, sich durch aktive Teilnahme während der Präsenszeiten an der Weiterentwicklung ihrer kommunikativen Kompetenzen zu beteiligen, die als wichtige Voraussetzungen jeglicher psychologischen Praktikums- oder Berufstätigkeit anzusehen sind.
Der Studiengang beginnt jeweils im Wintersemester und umfasst als Vollzeitstudium eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden bei 46 Studienwochen im Jahr. Diese sind auf terminlich festgelegte Lehrveranstaltungen mit zusätzlichen Präsenzzeiten im Institut (Labors, PC-Pools, Gruppenräume) und zu wählenden Zeiträumen für Hausarbeiten, Selbststudium und Berichterstellung während eines Praktikums aufgeteilt.
§ 1 Rahmenbedingungen
Voraussetzung für die Aufnahme in den Bachelor-Studiengang Psychologie ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife oder gleichwertige Abschlüsse. Für die Zulassung ausländischer Bewerberinnen und Bewerber wird als sprachliche Voraussetzung ein UNIcert®- Abschluss der Stufe III in Deutsch oder ein äquivalentes Niveau festgelegt.
Der Bachelor-Studiengang erfordert neben der Fähigkeit zum selbstständigen Lernen und fundierten Schulkenntnissen in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern auch Interesse an erziehungs- oder sozialwissenschaftlichen Zusammenhängen. Der sichere Umgang mit der englischen Sprache sollte selbstverständlich sein, da psychologische Originalliteratur fast ausschließlich in englischer Sprache verfasst ist.
§ 2 Studienziele
_1 Das Tätigkeitsspektrum von Psychologieabsolventinnen und -absolventen erweitert sich zunehmend auf alle Gebiete, in denen psychologische Erfordernisse unzureichend berücksichtigt sind. Psychologinnen und Psychologen sind in der Grundlagen- und Anwendungsforschung tätig. Weiter arbeiten sie in allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung, Industrie und Gesundheitswesen, in denen das vorhandene Verhaltens- und Erlebenspotenzial von Menschen mit wissenschaftlich begründeten Strategien zu erweitern und Lebensqualität und Produktivität mit psychologischen Mitteln zu bewahren sind.
_2 Um den Anforderungen für eine Vielfalt von möglichen Aufgaben gerecht zu werden, wird ein sicheres Grundlagenwissen aus der gesamten experimentellen und modellbildenden Psychologie benötigt. Daraus können allgemeine psychologische Technologien extrahiert werden, die als Basis für die Bearbeitung anwendungsnaher Aufgaben und Probleme dienen. Weiter muss das methodische Instrumentarium der Psychologie (experimentelle und theoretische Arbeitsprinzipien einschließlich der Kommunikations-, Transfer- und Interventionsmethoden) beherrscht werden.
_3 Kaum ein anderes System der Natur ist so komplex wie das Verhalten und Erleben des Menschen. Es entwickelt und reorganisiert sich ständig in Abhängigkeit von neuen Erfahrungen. Dadurch erhält es eine Vielzahl von Freiheitsgraden, die einen systematisierenden Erkenntnisgewinn erschweren.
_4 Psychische Vorgänge im Menschen sind von jeher Gegenstand von Forschung gewesen, wobei die Herangehensweisen häufig subjektiv und unsystematisch waren. Die wissenschaftliche Fundierung der Psychologie war ursprünglich an bewährte Vorbilder wie die Physik und die Physiologie angelehnt. Später entwickelte die Psychologie ihren eigenen, erfahrungswissenschaftlichen Methodenkanon zur Analyse des Verhaltens und der mentalen Prozesse, die das Handeln des Menschen bestimmen. Wissenschafts- und erkenntnistheoretische Überlegungen stehen am Anfang des Studiengangs.
_5 Durch die Übertragung experimental-physiologischer Methoden auf die Verhaltens- und Erlebensforschung am Menschen konnten empirisch überprüfbare Modelle des Verhaltens und Erlebens auf unterschiedlichem Formalisierungsniveau konstruiert werden. Erst seit wenigen Dekaden werden diese Modelle und Theorien auch mit Techniken erforscht, die eine gemeinsame Analyse von psychischen Prozessen und neuro- sowie zellbiologischen Vorgängen zulassen – und durch die auch darstellbar ist, wie psychische Erfahrungen biologische Vorgänge nachhaltig verändern können. Das übergreifende Ziel des Studiengangs ist daher die Vermittlung von Kenntnissen zur Analyse mentaler und biologischer Vorgänge, die zusammen Aufschluss über elementare Prozesse beobachtbaren Verhaltens und subjektiven Erlebens geben können. Dazu gehört auch die Vermittlung von Kenntnissen über Messverfahren sowie über andere quantitative und qualitative Methoden.
_6 Anwendungsnah betrachtet, hat die Psychologie zudem einen Kanon evidenzbasierter Präventions- und Interventionsmethoden entwickelt, mit denen Erlebens- und Verhaltensprozesse modifiziert werden können. Die Kenntnis dieser Methoden erleichtert das Verständnis der zugrundliegenden theoretischen Überlegungen und kann rückwirkend Aufschluss über Unzulänglichkeiten von theoretischen Konzeptionen und empirischen Datenlagen ergeben. Das Einüben der wichtigsten Interventionsmethoden und die Analyse ihrer theoretischen Hintergründe ist nicht nur wegen der Praxisnähe, sondern auch wegen der Rückwirkungen auf künftige Forschungsvorhaben Lehrinhalt des Studiengangs.
_7 Psychologie ist interdisziplinär im doppelten Sinn. Ihr Forschungsgegenstand, das Verhalten und Erleben des Menschen als biologisch begrenztes Informationsentwicklungssystem, ist zum Einen nur mit methodischen und konzeptionellen Anleihen aus den Neuro- und Informationswissenschaften umfassend zu ergründen. Zum Anderen führt die situationsabhängige Funktionalität vieler psychischer Mechanismen zu ganz unterschiedlichen Anforderungen an den Menschen, die nur in den jeweiligen situativen Kontexten zu verstehen und zu beschreiben sind. Ziel des Studiengangs ist daher auch, exemplarisch implizite Verhaltens- und Erlebensmodelle in anderen Wissenschaftsbereichen zu erkennen und aus diesen vor dem Hintergrund psychologischer Theorienbildung Kooperationsmöglichkeiten zu erschließen.
_8 Der Beruf des Psychologen/der Psychologin erfordert nicht nur die Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Wissenschaftsdisziplinen, sondern auch Fertigkeiten, entsprechende Kompetenzen bei Mitgliedern von Teams zu entwickeln sowie die dabei verwendeten psychologischen Konzepte und Strategien in verständlicher Form darzustellen. Auch hierzu dienen – neben der Wissensvermittlung – die Praktika, Seminare und Übungen des Studiengangs. Weiter werden die Studierenden unter Verwendung ihrer schriftlichen Hausarbeiten oder Fallklausuren angeleitet, ihre Vorgehensweisen und Ergebnisse in einem wissenschaftlichen Streitgespräch zu verteidigen.
_9 Von der Psychologin und dem Psychologen werden in ihren Arbeitsbereichen Offenheit gegenüber organisatorischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen erwartet sowie die Fähigkeit, deren Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten zu analysieren. Daher sollen im Bachelor-Studium auch Veranstaltungen anderer Fachbereiche, insbesondere der Wirtschafts-, Informations- oder Ingenieurwissenschaften besucht werden.
_10 Die oben genannten Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten werden in den sechs Semestern des Bachelor-Studiengangs vermittelt. Am Ende des Studiengangs steht die Bachelor-Thesis, in der bis dahin erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und auf konkrete psychologische Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten angewendet werden. Zum Abschluss des Studiums wird die Thesis in Kurzform während eines Prüfungskolloquiums (Postersitzung o.ä.) präsentiert.
_11 Der Studiengang bietet demzufolge eine grundlagen-, methoden- und anwendungsorientierte Ausbildung. Dabei gibt es zwar studienortspezifische Vertiefungsgebiete, aber keine Spezialisierungen auf ein bestimmtes Berufsbild.
_12 Die Lehrveranstaltungen sind im Studienplan zusammengestellt, der den Studierenden zu einer rationellen Anlage ihres Studiums verhelfen und ihnen aufzeigen soll, welches Grundwissen für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich ist. Der Studienplan entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung, selbständig Akzente zu setzen und die Auswahl der Lehrveranstaltungen im Rahmen des Studienplans und der darüber hinaus angebotenen Kurse den eigenen Interessen und Fähigkeiten anzupassen. Dazu gehört auch, sich rechtzeitig über Zulassungsbedingungen weiterführender Masterstudiengänge zu informieren, um den eigenen Studienplan danach auszurichten zu können.
§ 3 Lehr- und Lernformen
_1 Die Lehrveranstaltungen führen in das jeweilige Fachgebiet ein und dienen vor allem als Anregung und Leitlinie für die eigenständige Erarbeitung der Fachkenntnisse und Fähigkeiten; hierzu stehen Bibliotheken, Lernzentren und PC-Pools zur Verfügung. Daneben besteht die Möglichkeit der individuellen Beratung durch Professorinnen und Professoren sowie Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Wissenschaftliche Mitarbeiter. In Veranstaltungen wie Gruppenübungen, Pilot- und Supervisionsprojekten wird gezielt auch die Fähigkeit zur Diskussion in deutscher und englischer Sprache und zur Zusammenarbeit im Team gefördert. Zur Qualitätssicherung führt der Fachbereich in jedem Semester eine Evaluierung aller Lehrveranstaltungen nach anerkannten Standards in Zusammenarbeit mit der Fachschaft durch. Er beteiligt sich darüber hinaus an allgemein in der Universität üblichen Qualitätssicherungsmaßnahmen.
_2 Der Studiengang ist in sechs Stränge von Lehrmodulen gegliedert: „Wissenschaft und Beruf“ (A), „Psychologische Grundlagen“ (B), „Forschungsmethoden“ [C], „Technologien und Interventionen“ [D], „Interdisziplinäre Anwendung“ (E) und „Praxis“ (G). Die Modulstränge enthalten Module, die in der Regel aus einem Lehrangebot im Umfang von 6-8 Leistungspunkten (credit points, CP) bestehen und auf einen Orientierungsbereich, zwei weitere Pflicht- und zwei Wahlpflichtbereiche aufgeteilt sind. Für jeden Bereich und jeden Modulstrang ist die Mindestanzahl der zu absolvierenden Module festgelegt.
_3 Die Formen der Lehrveranstaltungen, die im Studiengang Psychologie eingesetzt werden, sind in langjähriger Praxis entstanden und werden aufgrund der gewonnenen Erfahrungen weiterentwickelt. Lehrveranstaltungen mit Frontalunterricht (Vorlesungen) stehen mit interaktiven Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl (Übungen, Proseminare, Seminare, Pilot- und Supervisionsprojekte) ungefähr im Verhältnis 1:2. Zur Vorbereitung auf interaktive Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden für jeden teilnehmenden Studierenden zu Semesterbeginn einzelne Themenbereiche formuliert, die während der Präsenzzeit in Form schriftlicher Vorbereitungen, Vorträgen, Demonstrationen psychologischer Prinzipien oder Handouts die Diskussionsgrundlagen der Veranstaltung bilden.
_4 Ab dem 2. Semester wird ein Praktikum in einer Einrichtung oder in einer Organisation absolviert, das dem Kennen lernen der Vielfältigkeit psychologischer Aufgabenstellungen in unterschiedlichen Berufsfeldern unter qualifizierter Anleitung dient. Die Gesamtdauer der berufspraktischen Tätigkeit beträgt mindestens 400 Stunden. Der angegebene Workload von 450 h umfasst weiterhin die Suche einer Praktikumsstelle, die Vor- und Nachbereitung des Praktikums sowie die Erstellung eines Praktikumsberichts. Das Praktikum kann in Blockform oder in Teilzeit während der vorlesungsfreien Zeit bzw. innerhalb eines Urlaubssemesters oder vorlesungsbegleitend durchgeführt werden. Die zu absolvierenden 400 h können auf zwei Praktikumsstellen zu je mind. 160 h aufgeteilt werden. Über den Zeitpunkt des Praktikums und die Zulassung von Praktikumstellen entscheidet der/die Praktikumsbeauftragte auf vorherigen Antrag der/s Studierenden unter Berücksichtigung der vorliegenden Prüfungs- und Studienleistungen. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn unter Nennung des betreuenden Dipl.-Psychologen (vor Ort oder am Institut für Psychologie) eingereicht werden und Auskunft über die zeitliche Struktur des Praktikums (Zeitraum, wöchentliche Arbeitszeit) geben. Die Prüfungskommission hält eine Liste von Praktikumstellen bereit. Studierende können weitere Praktikumstellen vorschlagen.
§ 4 Studienorganisation
_1 In allen Modulen primär psychologischen Inhalts werden überwiegend experimentalpsychologisch gesicherte Erkenntnisse vermittelt sowie Interventionsmethoden, die nach den Kriterien des „randomized-controlled trial“ (randomisiert-kontrollierter Versuch) evaluiert sind. Den komplexen Verhaltens- und Erlebensaspekten des Naturobjekts Mensch angemessene Weiterentwicklungen dieses klassischen, naturwissenschaftlich-experimentellen Vorgehens wird Rechnung getragen, soweit sie sich auf Formalisierungen und prinzipiell objektivierbare Systematisierungen beziehen, die zu einer erfahrungswissenschaftlichen Absicherung führen können.
_2 Der Studiengang ist in fünf Bereiche untergliedert, einen Orientierungsbereich, zwei weitere Pflichtbereiche sowie zwei Wahlpflichtbereiche:
§ 5 Studienorganisation
_1 Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Der Studiengang ist in sechs Modulstränge mit unterschiedlich vielen Modulen gegliedert, deren Dauer jeweils ein Semester umfasst. Die Modulstränge und Module sollen in der vorgegebenen Reihenfolge absolviert werden. Alle Pflichtmodule der Modulstränge A, B, C und F müssen absolviert werden. In den Modulsträngen D und E im vierten und fünften Studiensemester gibt es Wahlmöglichkeiten, die einen genehmigten individuellen Studienplan voraussetzen, der vor dem dritten Semester mit einem Vermerk der Prüfungskommission einzureichen ist. Dieser dient auch der vorsorglichen Planung des Modulangebots. Es sind vier Module aus Modulstrang D und drei Module aus Modulstrang E zu absolvieren.
_2 In den Modulen B5, E1, E2, E3 und E4 sowie in F0 und F1 sind Studienleistungen vorgesehen, die als Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten zu erbringen sind. Die Studienleistungen in den Modulen C2 und C3 sind als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung zu erbringen. Die Studienleistung F0 ist in der Regel bis zur Anmeldung von Prüfungen in den Wahlpflichtbereichen, spätestens aber bis zur Themenvergabe der Bachelor-Thesis zu erbringen. Studienleistungen sind bewertete Prüfungsereignisse (Referate, Hausarbeiten, Klausuren u.a.), die im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen ohne Anmeldung und Zulassung erbracht und beliebig oft wiederholt werden können. Die Bewertung kann auf einer fünfstufigen Notenskala erfolgen oder sich auf ein Akzeptiert/Nicht akzeptiert beschränken. Eine Note schlechter als 4 („ausreichend“) bedeutet „nicht akzeptiert“. Die in den Lehrveranstaltungen zu erbringenden Studienleistungen sind im Modulhandbuch aufgeführt. Studienleistungen können in die Modulnote eingehen. Änderungen werden zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Näheres ist in der Prüfungsordnung geregelt.
_3 Prüfungen sind ebenfalls bewertete Prüfungsereignisse, die aber nur begrenzt wiederholbar sind und mit Modulnoten bewertet werden. Die Modulnoten gehen, gewichtet mit der Anzahl der Kreditpunkte (Credit Points, CP) des Moduls in die Gesamtnote des Studiengangs ein.
_4 Alle Module schließen mit einer Prüfung ab. Die Prüfungsform ist im Modulhandbuch angegeben. Die letzte mündliche Leistung ist die in der Regel institutsöffentliche Kurz-Präsentation der Bachelor-Thesis (z.B. in einer wissenschaftlichen Postersitzung). Näheres ist in der Prüfungsordnung geregelt. _5 Zusätzlich zu den im Studienplan und Modulhandbuch aufgeführten, können der Prüfungskommission weitere Module zum Wahlpflichtbereich vorgeschlagen werden. Studien- und Prüfungsleistungen in weiteren Modulen werden jedoch nur anerkannt, wenn sie im Modulhandbuch veröffentlicht und erst in Semestern nach der Genehmigung durch die Prüfungskommission erbracht worden sind.
§ 6 Leistungsanforderungen und Prüfungen
_1 Der Lernerfolg wird durch Studienleistungen und Prüfungsleistungen kontrolliert und nachgewiesen, wie sie im Prüfungsplan und Modulhandbuch aufgeführt sind.
_2 Prüfungen werden in der Regel für jedes Modul am Ende des jeweiligen Semesters oder vor Beginn des folgenden Semesters abgehalten. Die Prüfungsordnung regelt, in welchen Modulen Studienleistungen oder Prüfungsleistungen zu erbringen sind und in welcher Form die Prüfungen abgehalten werden. Die Veranstalter kündigen zu Beginn des Semesters schriftlich an, in welcher Form Studienleistungen erbracht werden können.
_3 Der Umfang der Module wird mit Leistungspunkten (Credit Points, CP) in Anlehnung an das ECTS-System bewertet. Die Leistungspunkte der einzelnen Module sind im Studien- und Prüfungsplan festgelegt.
_4 In einigen Lehrveranstaltungen werden Studienleistungen erworben, die vor der Modulprüfung erbracht werden sollen. Die Modulprüfung umfasst den Stoff aller Lehrveranstaltungen eines Moduls. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
_5 Die Module C1 „Statistik I“ und C2 „Statistik II“ sollen vor den anderen Modulen des Modulstrangs C absolviert werden. Lehrveranstaltungen und Prüfungen in den Modulsträngen D und E sollen erst nach einem erfolgreichen Abschluss von mindestens acht Prüfungen in den Modulsträngen A bis C begonnen werden. Sind die spezifischen Kenntnisse aus einem Modul Zulassungsvoraussetzung für danach zu absolvierende Module, ist dies im Modulhandbuch angegeben oder wird vor Semesterbeginn von der Prüfungskommission schriftlich bekannt gegeben.
_6 Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 180 CP gemäß der Prüfungsordnung erworben wurden.
§ 7 Lehrangebot
_1 Unter Beachtung eines angemessenen Lernaufwandes sichert und koordiniert der Fachbereich Humanwissenschaften das erforderliche Lehrangebot. In den Wahlpflichtbereichen wird nur das Minimum an Wahlmöglichkeiten garantiert. Das Angebot an Wahlpflichtmodulen, die in der Regel ab dem 4. Studiensemester absolviert werden, orientiert sich an dem Studienplan, der zur vorsorglichen Planung des Lehrangebots vor dem dritten Semester einzureichen ist. Unterschiedliche Ausbildungsvoraussetzungen – beispielsweise durch verschiedenartige Hochschulzugänge – werden nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen.
_2 Vor Beginn der Lehrveranstaltungen werden Lerninhalte, zeitlicher Umfang und Voraussetzungen sowie die Bedingungen eines interaktiven Veranstaltungsablaufs per Aushang und auf der Homepage des Fachbereichs angekündigt.
_3 Das Institut für Psychologie bietet eine elektronische und mündliche Studien-, Praktikum- und Berufsberatung an, die zum Teil im Orientierungsbereich geleistet wird, aber auch für einzelne Studierende individuell zur Verfügung steht. Ferner sollen die Studierenden zu ihrer Information möglichst frühzeitig Kontakt zu den für sie zuständigen Lehrkräften suchen. Als Hilfe hierzu dient auch das Mentorensystem des Instituts für Psychologie.
§ 8 Inkrafttreten
_1 Die Studienordnung tritt am 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird in der Universitätszeitung der TU Darmstadt veröffentlicht.